Die Noa Bank gehörte seit dem August 2009 zu den zinsstärksten Anbietern auf dem Tagesgeldmarkt. Sie warb darüber hinaus damit, mit ihren Einlagen vor allem in ethische und nachhaltige Projekte zu investieren und sich so von anderen Banken in ihrer Geschäftsphilosophie zu unterscheiden. Im August 2010 verhängte die BaFin ein Moratorium über die Bank. Am 25.8 stellte die BaFin ferner den Entschädigungsfall für die insolvente Bank fest.
Aus dem vielversprechenden Anfang und dem schnellen Ende der Bank lassen sich einige Lehren für Tagesgeldanleger ableiten.
Kleine Onlinebanken werden häufig mit einem großen Kundenansturm konfrontiert, wenn sie mit sehr attraktiven Konditionen ins Tagesgeldgeschäft einsteigen. Legen viele Kunden ihr Geld als Folge dieser guten Konditionen bei der neuen Bank an, so fällt es dieser häufig schwer, die versprochene Rendite zu erwirtschaften. Entweder senkt die Bank dann schnell die Konditionen – mit der Folge, dass sie wieder sehr viele der gerade erst neu gewonnenen Kunden verliert – oder sie behält den Zinssatz bei, was dazu führen kann, dass sie die dafür notwendigen Erträge dauerhaft nicht erwirtschaften kann. Als Folge droht dann die Insolvenz.
Verspricht die Bank, vor allem in ethische oder nachhaltige Produkte zu investieren, so ist dieses Versprechen mit einer gewissen Skepsis zu betrachten, da es häufig der Bank nicht gelingt, mit diesen Projekten betriebswirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Auch sind die Begriffe “ethisch” und “nachhaltig” sehr auslegungsfähig, so dass sich im Detail hier auch immer die Frage stellt, ob sich die mit dieser Absicht getätigten Investitionen tatsächlich nennenswert von denen anderer Anbieter auf dem Markt unterscheiden. Es kann sich bei solchen Begriffen lediglich um eine Marketingstrategie handeln.
Als Drittes sollte man sich als Kunde, gerade bei Neuanbietern auf dem Markt, immer genau über die Einlagensicherung der jeweiligen Bank informieren, da diese im Falle einer Bankeninsolvenz darüber entscheidet, ob man als Kunde seine Ersparnisse erstattet erhält. Die Noa Bank war nicht Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds, so dass für sie nur die gesetzliche Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken greift. Das heißt, nur Einklagen bis zu einem Wert von 50.000 Euro können im Falle der Insolvenz an die Kunden erstattet werden.
Wie das Beispiel der Noa Bank zeigt, halten zinsstarke Neuanbieter auf dem Tagesgeldmarkt nicht immer das, was sie halten, eine Tatsache, die potenzielle Anleger bei ihren Kalkulationen mit berücksichtigen sollten.